ATEC Personal AG

Temporär

Der Einsatz von temporärem Personal, bei periodisch ansteigendem Auftragsvolumen,
ohne Erhöhung des eigenen Mitarbeiterstammes, bietet viele Vorteile:

  • keine Kosten für Inserate
  • kein Selektionsaufwand
  • in den ersten drei Monaten günstiger als eigene Festangestellte
  • sämtliche Sozialleistungen sind im vereinbarten Tarif bereits inbegriffen:
    • AHV/ALV/IV
    • BVG
    • Unfallversicherung
    • Krankentaggeld
    • Ferien- und Feiertagsentschädigung
    • 13. Monatslohn
    • FAK-Beitrag
    • EO-Beitrag
    • Kurzabsenzen
  • Keine Schädigung des Images durch Entlassungen und Wiederanstellungen
  • Kündigungsfristen (Mitarbeiter wie Einsatzfirma haben die selben Kündigungsfristen)
    • in den ersten 3 Monaten: 2 Arbeitstage
    • 4. bis 6. Monat: 7 Kalendertage
    • ab 7. Monat mit einer Frist von einem Monat (falls der Einsatzbetrieb einem verbindlichen GAV unterstellt ist, sind diese Kündigungsfristen massgebend)
      Rund 75% der effektiven Kosten gehen direkt an den/die Mitarbeiter/in in Form von Salär, Spesen und Sozialversicherungsanteilen.
      Die Differenz zum Rechnungsbetrag wird für unsere Dienstleitungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten verwendet.


Arbeitsgrundsätze für temporäre Arbeit

  1. Das Temporärpersonal richtet sich nach dem Stundenplan und den jeweils geltenden Vorschriften des betreffenden Unternehmens. Es arbeitet ausschliesslich nach den Weisungen, unter Kontrolle und Verantwortung des Kunden.
     
  2. Es ist verpflichtet, die ihm während des Arbeitseinsatzes beim Kundenunternehmen bekannt gewordenen Informationen, streng vetraulich zu behandeln.
     
  3. Wir verpflichten uns zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder der Kandidaten/innen weitergeleitet.  


Die Investition in neue Mitarbeiter darf nicht dem Zufall überlassen werden.
Gerne sind wir Ihr Ansprechspartner für sämtliche Personalfragen.