Der Einsatz von temporärem Personal, bei periodisch ansteigendem Auftragsvolumen,
ohne Erhöhung des eigenen Mitarbeiterstammes, bietet viele Vorteile:
- keine Kosten für Inserate
- kein Selektionsaufwand
- in den ersten drei Monaten günstiger als eigene Festangestellte
- sämtliche Sozialleistungen sind im vereinbarten Tarif bereits inbegriffen:
- AHV/ALV/IV
- BVG
- Unfallversicherung
- Krankentaggeld
- Ferien- und Feiertagsentschädigung
- 13. Monatslohn
- FAK-Beitrag
- EO-Beitrag
- Kurzabsenzen
- Keine Schädigung des Images durch Entlassungen und Wiederanstellungen
- Kündigungsfristen (Mitarbeiter wie Einsatzfirma haben die selben Kündigungsfristen)
- in den ersten 3 Monaten: 2 Arbeitstage
- 4. bis 6. Monat: 7 Kalendertage
- ab 7. Monat mit einer Frist von einem Monat (falls der Einsatzbetrieb einem verbindlichen GAV unterstellt ist, sind diese Kündigungsfristen massgebend)
Rund 75% der effektiven Kosten gehen direkt an den/die Mitarbeiter/in in Form von Salär, Spesen und Sozialversicherungsanteilen.
Die Differenz zum Rechnungsbetrag wird für unsere Dienstleitungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten verwendet.
Arbeitsgrundsätze für temporäre Arbeit
- Das Temporärpersonal richtet sich nach dem Stundenplan und den jeweils geltenden Vorschriften des betreffenden Unternehmens. Es arbeitet ausschliesslich nach den Weisungen, unter Kontrolle und Verantwortung des Kunden.
- Es ist verpflichtet, die ihm während des Arbeitseinsatzes beim Kundenunternehmen bekannt gewordenen Informationen, streng vetraulich zu behandeln.
- Wir verpflichten uns zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder der Kandidaten/innen weitergeleitet.
Die Investition in neue Mitarbeiter darf nicht dem Zufall überlassen werden.
Gerne sind wir Ihr Ansprechspartner für sämtliche Personalfragen.